Beschwerdemanagement & interne Meldestelle
Die Verbesserung unserer eigenen Leistung ist für uns Pflicht und Notwendigkeit zugleich. Mithilfe eines strukturierten Beschwerdesystems achten wir auf größtmögliche Offenheit im Umgang mit Beschwerden und der Zufriedenheit unserer Kund*innen.
Ziel und Zweck
Die gezielte Förderung sowie eine strukturierte Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Kund*innenbeschwerden sind wichtige Instrumente zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung unserer Dienstleistungen. Darüber hinaus ist ein systematisches Vorgehen im Umgang mit Beschwerden im Sinne eines internen und externen Beschwerdemanagements eine verpflichtende Anforderung des Gesetzgebers (Kostenträger, Aufsichtsbehörden).
Im Zentrum eines gut funktionierenden Beschwerdewesens steht die Stimulierung zur Beschwerde, die durch alle Mitarbeiter*innen sowie der Geschäftsführung wahrgenommen wird.
Für uns gilt
- Beschwerden dienen als Chance zur Verbesserung unserer Qualität!
- Beschwerden dienen der Suche nach Verbesserungen – nicht nach Schuldigen!
- Beschwerden werden immer vertraulich behandelt!
Unsere Verhaltensregeln im Umgang mit Beschwerden sind
- zugehend
- verbindlich
- undramatisch
- freundlich
Beschwerdewege im VPD
Den verschiedenen Bereichen des VPD sind ehrenamtliche unabhängige Beschwerdevermittler*innen zugeordnet. Es sind Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde oder der Region, die dem VPD aus Gründen des persönlichen Engagements und dem Ehrenamtsgedanken nahestehen.
Alle unsere Klienten*innen werden über unser Beschwerdesystem informiert und werden ermutigt die Möglichkeiten zu nutzen, über Unzufriedenheit zu sprechen oder Verbesserungen vorzuschlagen. Neben dem internen Beschwerdewesen stehen den Klienten*innen unterschiedliche externe Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung, z. B. über Kostenträger, Heimaufsicht oder den Beschwerderat der PSAG.
Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle
Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die VPD gGmbH ein wichtiges Anliegen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative Folgen eines Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden.
Unter Verstößen sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient.
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Unsere VPD- interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und wird von dieser unter Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgend bezeichneten Meldekanäle melden:
Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft
Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln
E-Mail: vpd-mettmann@meldestelle-sozialwirtschaft.de
Telefon: +49 221 936 467 12
Erreichbarkeit von montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr und freitags 09:00 – 14:30 Uhr