Pflegeberatung nach §37.3

Pflegeberatung nach §37.3

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen. Nach dem Pflegegrad richtet sich die Häufigkeit der Besuche:

Bei Pflegegrad 1-3 sind die Besuche jedes Halbjahr nachzuweisen, bei den Pflegegraden 4 und 5 jedes Quartal.

Gerne können Sie telefonisch (+49 (0) 21 73 / 89 31 11 99) oder über unseren Kalender (s.u.) Termine abstimmen.

Achtung!
Wenn Sie erstmalig zur Pflegeberatung nach § 37.3 zu uns kommen, wählen Sie im Kalender Erstberatung nach §37.3, damit die Pflegefachkraft ausreichend Zeit hat, Sie zu beraten. Für Folgetermine wählen Sie Folgeberatung nach §37.3.

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Hinweis:
Wenn Sie Ihre Adresse hier nicht eingeben möchten, können Sie uns diese auch per E-Mail an pflegeberatung@vpd-mettmann.de übermitteln.